Fußgängerzone Bergedorfer Straße
Immer wieder kommt es in der Fußgängerzone in der Bergedorfer Straße zu kritischen Begegnungen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Aufgrund von Anfragen von Bürgern an die BfG, baten wir die Verwaltung um die Beantwortung von einigen Anregungen und Fragen dazu.
Besteht die Möglichkeit, an der Beschilderung an den Endpunkten der Fußgängerzone Bergedorfer Straße jeweils unter den Schildern „Fahrräder Frei“ ein Zusatzschild mit dem Aufdruck „Schrittgeschwindigkeit“ zu installieren?
Wir bitten um Klarstellung, ob es E-Bikes generell erlaubt ist, die Fußgängerzone zu befahren oder ob es dort in der Bewertung Unterschiede gibt:
• E-Bikes
• Pedelec
• S-Pedelec
Hier ist die Rechtsprechung unklar. Auch bitten wir um Klarstellung bei der Benutzung der Fußgängerzone mit E-Scooter, da das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ dort nicht vorhanden ist.
Scheinbar ist den Nutzern des Fahrrades nicht bekannt, dass die Fußgängerzone nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf.
Bei Missachtung kann, je nach Gefährdung, dort ein Bußgeld verhängt werden. Weiterhin sind dort einige Nutzungsmöglichkeiten nicht eindeutig.
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