Stellungnahmen Polizeieinsatz Ratsversammlung am 17.05.2024
Wie in der Presse und in den sozialen Medien berichtet kam es, im Zuge der Ratsversammlung am 17.05.2024, zu einem Polizeieinsatz im Rathaus. Während einer Sitzungsunterbrechung kam es direkt vor dem Ratssaal zu einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, in welcher die eine Seite auch Gewalt androhte. Versuche, den Streit zu schlichten oder zu de-eskalieren wurden durch Körpereinsatz einer weiteren Person verhindert indem schlichtende Personen weggedrängt wurden. Eine bisher noch nicht dagewesene Situation, einfach dargestellt.
Aber ganz so einfach ist es eben dann doch nicht.
Ein Mitglied der CDU-Fraktion beschimpfte und bedrohte einen Bürger, welcher als Zuhörer in der Ratsversammlung anwesend war. Ein Mitglied der BfG-Fraktion versuchte die Streitenden zu trennen und wurde von einem anderen CDU- und Ratsmitglied körperlich weggedrängt. „Lass das mal die Beiden machen“ war die dort geäußerte Begründung für das Verhalten. Das Politiker häufiger mal von unzufriedenen Bürgern angegangen werden, das hört man, gerade auch in der letzten Zeit, leider viel zu oft.
Dass allerdings Politiker Bürger angehen, dass Ratsmitglieder gegenüber anderen Ratsmitgliedern körperlich werden, und das alles während einer Ratsversammlung, in den Räumen des Rathauses, das ist einfach unerhört. Wir sind hier in Deutschland und nicht in Italien, Serbien oder Russland, wo so etwas scheinbar häufiger vorkommen kann.
Dass es sich bei dem körperlich angegangenen Mitglied der Ratsversammlung auch noch um einen Kollegen aus unserer Fraktion handelte, macht den Vorgang für uns noch problematischer. Ein solches Verhalten ist weder zu akzeptieren noch zu tolerieren noch zu entschuldigen. In einem Brief an die CDU-Fraktion haben wir hier klare und eindeutige Konsequenzen gefordert, nämlich den Rücktritt der beiden Mitglieder und die Aufgabe aller von ihnen bekleideten Mandate. Das wäre, auch für uns als Fraktion, die einzig logische Konsequenz, wenn es sich bei den Angreifern um Mitglieder unserer Fraktion gehandelt hätte. Weiterhin forderten wir eine schriftliche Stellungnahme der CDU.
Und was passierte?
Im Landtag Schleswig-Holsteins wurde, zum TOP „75 Jahre Grundgesetz“, Geesthacht von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Transphobie unterstellt, ohne Kenntnis der Fakten. Immerhin gab es eine schriftliche Stellungnahme der Geesthachter CDU-Fraktion zu den Vorfällen. Allerdings bleiben beide Mitglieder in ihren Ämtern und Mitglieder der Fraktion. Eine persönliche Entschuldigung wurde angekündigt, das war es dann aber auch.
Die CDU begründet die absolute Entgleisung ihrer Mitglieder mit der Vorgeschichte und der besonders angespannten Situation, Man müsse das Gesamte sehen und nicht den Fokus auf ein einziges Teil legen.
Wie bitte?
Sollen wir daraus schließen, dass wir jetzt auch gerne mal körperlich werden dürfen, nur weil sich eine Gesamtsituation entsprechend darstellen lässt? Man kann danach eine Entschuldigung ankündigen und alles ist gut?
Ja, wir alle kennen die Gesamtsituation der Betroffenen, welche sich seit März zu einer nicht mehr akzeptablen Hexenjagd in den sozialen Medien entwickelte. Wir wissen um den Konflikt und beraten intern und interfraktionell die möglichen, auch wirtschaftlichen, Auswirkungen.
Die öffentlich gemachten Anschuldigungen, Verurteilungen und Unterstellungen in den sozialen Medien verurteilen wir aufs schärfste, da sie bisher keine offiziell festgestellte Grundlage haben. Das ist niveaulos, ehrabschneidend und erniedrigend, vor allem, weil das absolut einseitig erfolgt. Die andere Seite kann sich nicht verteidigen, da ihr der Zugang zu der Gruppe gesperrt wurde. Anonyme Trittbrettfahrer treiben dort auch schon ihr widerliches Unwesen.
Wir als Bürger für Geesthacht (BfG) sehen die Inklusion als eine der Grundlagen unseres Tuns und haben sie in unseren politischen Zielen festgeschrieben. Bei dieser Auseinandersetzung stehen wir auf keiner Seite, wir ergreifen dort nicht Partei, oder beziehen Position. Denn bei den ganzen Anzeigen und Gegenanzeigen, Beschuldigungen und schon gezogenen Konsequenzen, sehen wir es als Aufgabe der Organe des Rechtsstaats, also Polizei, Gerichte und Anwälte, an, hier Lösungen zu finden, zu beschließen und durchzusetzen.
Das ist nicht Sache der Politik!
Der Vorfall in der Ratsversammlung ist es dagegen schon. Selbstjustiz ist in der Bundesrepublik nicht erlaubt und das gilt auch und ganz besonders für Politiker. Wir haben immerhin eine Vorbildfunktion. Nun, der Schaden ist angerichtet und die Folgen nicht zu ermessen. Weder in der Außenwirkung auf einen eh schon politikverdrossenen Bürger, noch in der Innenwirkung für die immer noch ehrenamtliche Kommunalpolitik. Wir sind fassungslos! Die BfG fordert weiterhin den Rücktritt der beiden Fraktionsmitglieder und die Aufgabe der betreffenden Mandate.
Um im CDU-Jargon zu bleiben: „Das ist alternativlos.“ Ich hoffe hier auch auf die Bereitschaft und die menschliche Größe der beiden CDUMitglieder, den Vorfall zu bewerten und für sich die passenden Konsequenzen zu ziehen und zu tragen.
Ansonsten wird sich die weitere Zusammenarbeit der BfG mit der CDU-Fraktion sehr schwierig gestalten, da jetzt eine Situation entstanden ist, welche zur Wiederholung ermutigen könnte.
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