Teures Wohnen: die Grundsteuerreform
Auf unseren Wahlständen wurden wir auf die Grundsteuerreform ab 2025 angesprochen. Einige der Hausbesitzer haben schon Ihre Bescheide vom Finanzamt erhalten und sind entsprechend ratlos. Aber erst einmal die Grundlagen.
Früher wurde die Grundsteuer nach einer Formel berechnet:
Einheitswert x Steuermesszahl (gesetzlich geregelt, West: 0,26-0,6 Prozent vom Einheitswert, Ost: 0,5-1,0 Prozent vom Einheitswert) x Hebesatz (von Kommunen und Städten festgelegt).
Bei einem fiktiven Grundstück in Geesthacht in Geesthacht gilt bisher, bei folgenden Eckdaten:
Ort: 21502 Geesthacht
Grundstücksfläche (m²): 415
Hebesatz: 425
Bodenrichtwert: 310
Grundstücksart: Einfamilienhaus
Anzahl der Wohneinheiten: 1
Anzahl der Garagen Stellplätze 1
Wohnfläche (m²): 129
Baujahr: 2009
Baudenkmal: Nein
sozialer Wohnungsbau: Nein
Ein Grundsteuerbetrag von 134,65 Euro p.A.
Rechnet man nun die Grundsteuer ab 2025 mit den gleichen Daten ergibt sich ein Grundsteuerbetrag von 530,44 Euro p.A. Das bedeutet, eine Steigerung von etwa 400% ab 2025.
Auch wenn es tatsächlich nur ein fiktives Rechenbeispiel ist, zeigt es doch ein massives Problem auf, mit welchem wir uns in der nächsten Wahlperiode auseinandersetzen müssen. Es wird zu Erhöhungen kommen, egal bei welcher Wohnungsart. Ob nun Eigentum oder Miete, die Kosten werden steigen. Damit steigen dann auch die Mieten, was die Lage auf dem Geesthachter Wohnungsmarkt noch weiter verschärfen kann. Wir werden das weiter beobachten.
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